Bausparen bei der Bausparkasse
In Deutschland zahlen mehr als 25 Millionen Menschen Beiträge in Bausparverträge bei verschiedenen Bausparkassen ein. Die Idee des Bausparens gibt es schon seit dem Jahr 1775. Beim Bausparen geht es um die Bildung von gemeinschaftlich ausreichendem Eigenkapital zur Baufinanzierung.
Dies in Verbindung mit einem stabil zinsgünstigen Darlehen. Der Bausparer zahlt seine Beiträge in einen gemeinschaftlichen Zuteilungstopf ein. Aus diesem kann dann das Eigenkapital und das Darlehen entnommen werden. Der Anspruch auf ein Darlehen besteht allerdings erst dann, wenn die Sparleistungen mindestens 25 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme betragen. Die Zeitspanne der Sparleistungen spielt aber auch noch eine Rolle. Wenn man zum Beispiel einen Bausparvertrag bei einer ausgewählten Bausparkasse über eine Summe von 30.000,-- Euro abschließt, so wird man von dieser Bausparkasse zu monatlichen Sparleistungen zwischen 0,3 Prozent bis zu 1 Prozent der vereinbarten Bausparsumme verpflichtet. So hätte man nach ca. 7 Jahren einen Anspruch auf ein Darlehen, wenn die monatliche Sparleistung 5 Promille wäre. Hieraus entsteht ein Phasenmodell, wie folgt: Bei der Sparphase lautet der Bausparvertrag auf ein Vielfaches von 1.000,-- Euro und die Marke von 10.000,-- Euro darf nicht unterschritten werden. Als Bausparer können verschiedene Tarifvarianten in Anspruch genommen werden. Dies kommt darauf an, wie flexible man finanzieren möchte und kann. Bei der Zuteilungsphase ist es so, dass der Bausparer über seine Bausparsumme verfügen kann, benötigt aber eine Zuteilung. Dazu benötigt man mindestens 25 Mindestsparguthaben und die Zielbewertungszahl muss bei mindestens 44 liegen. Zu dieser Zahl kommt man durch die Zinsen, die Bausparsumme sowie der Bewertungszahl und dem Leistungszahlfaktor. Weiter gibt es die Darlehensphase. Hier erhält der Bausparer neben seinem Bausparguthaben ein Darlehen (je nach dem gewählten Tarif). Das zinsgünstige Darlehen wird dann in monatlichen Raten zurückgezahlt. Auch hier richten sich die Höhe und die Dauer der Tilgung nach der Tarifvariante. Die Tilgung kann aber durch Sonderzahlungen verkürzt werden. Bezüglich Kündigung eines Bausparvertrages sollte erwähnt werden, dass die Bausparkassen heutzutage recht flexibel auf die Wünsche der Kunden eingestellt sind. Eine Beratung vorab ist auf jeden Fall sehr nützlich.